Schulordnung
Unser Leitbild: Wir sind eine Schule für alle. Wir wollen die Persönlichkeit unserer Schülerinnen und Schüler stärken. Die kulturelle Vielfalt an unserer Schule ist dabei eine Bereicherung. |
Alle gehen so miteinander um, wie sie selbst gern behandelt werden möchten!
Dazu sind klare Regeln notwendig, an die sich alle halten:
Schulordnung
Ab 07:30 Uhr können sich unsere Schülerinnen und Schüler bis zum Unterrichtsbeginn leise in ihren Klassenräumen aufhalten. Die Klassentüren sind offen, eine Lehrkraft ist als Ansprechperson da.
Schülerinnen und Schüler halten sich generell nur im eigenen Jahrgangsbereich auf.
Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass ihre Kinder pünktlich und angemessen gekleidet zur Schule kommen. Um die Lernenden zur Selbstständigkeit zu erziehen, muss ihnen ein selbstständiger Schulweg ermöglicht werden. Die Erziehungsberechtigten unterstützen sie dabei, indem sie sich von ihren Kindern spätestens vor dem Schulgelände verabschieden.
Alle haben das Recht, ungestört zu lernen. Zu Unterrichtsbeginn sitzen alle Schülerinnen und Schüler leise auf ihrem Platz und haben ihre Materialien vollständig bereit gelegt. Unterrichtsferne Dinge bleiben in der Tasche. Unterrichtsbeginn ist pünktlich mit dem zweiten Gong.
Während der Unterrichtszeit, also auch während der Pausen, ist allen Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt.
Das Tragen von Mützen und Ähnlichem sowie Jacken ist im Unterrichtsraum nicht gestattet. Ausnahmen sind mit der Klassenleitung abzustimmen.
Die Pausen bieten ausreichend Möglichkeit zum Essen. Das Trinken von Wasser und ungesüßtem Tee aus bruchsicheren Behältern im Unterricht ist erlaubt, sofern es nicht stört. Aus Sicherheitsgründen darf in Fachräumen grundsätzlich nicht gegessen oder getrunken werden.
Zu den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler über das nächstgelegene Treppenhaus zügig das Gebäude und halten sich auf dem Pausenhof auf. Schülerinnen und Schüler der Außenstelle machen sich zu Beginn der 30-Minuten - Pause direkt auf den Weg zum Pausenhof des Hauptgebäudes und verbringen die Pause dort.
Den Rückweg zur Außenstelle treten sie frühestens um 10.30 Uhr an. Aus versicherungstechnischen Gründen muss der Gehweg an der Hermannstraße auf der Seite der Schulstandorte genutzt werden. Für den Weg zwischen den Gebäuden gilt die Schulordnung.
In den Schulgebäuden und insbesondere in den Treppenhäusern bewegen sich alle leise und rücksichtsvoll. Um die Grundschulkinder nicht zu stören, werden die Jahrgangsflure im Erdgeschoss nicht als Durchgang oder Aufenthaltsort genutzt.
Für die Sauberkeit von Schulgebäude und -gelände sind alle mitverantwortlich und werfen Abfälle in die entsprechenden Behälter. Alle Klassen beteiligen sich an der Hofreinigung. Das Kaugummikauen und Spucken sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Die Schülerinnen und Schüler räumen nach Unterrichtsschluss ihren Arbeitsplatz auf, stellen die Stühle hoch, fegen den Raum besenrein, leeren den Papierkorb, entsorgen die gelben Säcke nach Erfordernis und schließen die Fenster. Die Jahrgänge sind auch für den Reinigungsdienst in den offenen Bereichen verantwortlich.
In den Pausen beteiligen sich die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9 als sozialer Dienst zusammen mit den Aufsicht führenden Lehrkräften an der Kontrolle der Toiletten, um Schmierereien und Zerstörungen zu verhindern.
Jeder achtet darauf, dass niemand und nichts zu Schaden kommt. Jeder trägt durch sein Verhalten dazu bei, dass sich alle in der Schule wohl fühlen. Da wir wertschätzend miteinander umgehen, verwenden wir eine angemessene Sprache. Schimpfwörter verletzen andere und sind auch aus Spaß absolut tabu genauso wie körperliche Gewalt! Um Konflikte zu vermeiden, verwenden wir alle unsere gemeinsame Sprache Deutsch.
Ballspielen ist auf dem Gelände der Hermannstr. 21 nur auf dem Sporthof (Südhof) erlaubt. Um Störungen des Unterrichts, Unfälle und Gefährdung anderer zu vermeiden, darf auf dem Schulgelände kein Fahrrad, Kick- oder Skateboard gefahren werden (Ausnahme ist die Nutzung der Pausenspielgeräte während der Pausen). Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben.
Das Werfen von Steinen, Schneebällen usw., das Klettern auf Fensterbänke, Dächer von Spielhäusern, Bäume und Ähnliches können gefährlich sein und sind nicht erlaubt.
Der Gebrauch von Handys / Smartphones / Smartwatches / Unterhaltungselektronik (MP3-Player, I-POD, Kopfhörern, usw.) ist Schülerinnen und Schülern nicht erlaubt. Alle technischen Geräte müssen auf dem gesamten Schulgelände nicht sichtbar verstaut und ausgeschaltet sein. Nur in Ausnahmefällen und unter Aufsicht einer Lehrkraft ist der Gebrauch für Unterrichtszwecke nach ausdrücklicher Erlaubnis zugelassen. Auch Eltern und Besucher werden gebeten, auf dem Schulgelände auf den Gebrauch von Smartphones zu verzichten.
Es ist verboten, Laserpointer, Messer und Waffen jeglicher Art (auch Attrappen) mitzubringen.
Rauchen (auch von E-Zigaretten und E-Shishas) sowie der Konsum von Alkohol oder anderer Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
Schulbücher sind Leihgaben der Schule. Sie müssen eingebunden und pfleglich behandelt werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind sie zu ersetzen. Auf jeden Fall geht die Verantwortung für die Bücher mit der Übergabe an die jeweiligen Schülerinnen und Schüler über. Name und Klasse sind einzutragen.
Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich mit einem festgelegten Betrag an den Kopierkosten für Unterrichtsmaterialien und den Kosten für den Betrieb des Wasserspenders.
Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Deshalb stehen Erziehungsberechtigte nicht außerhalb der Schule, sie sind in das schulische Leben einbezogen und für unsere Schule mitverantwortlich. Das Gespräch zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten ist die Basis der gemeinsamen Erziehung der Kinder. Es findet auf einer sachlichen Ebene statt. Das setzt gegenseitige Informationen und vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. Dafür ist die regelmäßige Teilnahme an Elternabenden eine selbstverständliche und wichtige Voraussetzung.
Um die Klassengemeinschaft zu festigen und soziales Verhalten einzuüben, gibt es an unserer Schule das „Soziale Lernen“. Dazu gehören unter anderem das gemeinsame Mittagessen der Jahrgänge 5 und 6 an einem Tag pro Woche und die Durchführung von Klassenfahrten. Sie sind Teil des Schulprogramms und ein wichtiger Teil des pädagogischen Konzepts. Wird eine Klassenfahrt von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften beschlossen und von der Schulleitung genehmigt, ist sie für alle Beteiligten bindend; d. h. alle Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil und Eltern sind verpflichtet, den erforderlichen Betrag bis zum festgesetzten Termin zu bezahlen.
Bei einer absehbar längerfristigen Erkrankung informieren die Eltern die Klassenleitung unverzüglich, sobald diese Tatsache feststeht. Ansteckende Krankheiten sind sofort im Sekretariat zu melden (E-Mail: mornewegschule(at)darmstadt.de, Tel: 06151-133418).
In besonderen Fällen (z. B. Versäumnis von Arbeiten) behält sich die Schule vor, die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. Unmittelbar vor und nach den Ferien ist die Entschuldigung einer Krankheit nur durch die Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Die Kosten dafür sind von den Eltern zu tragen. In den Jahrgängen 9 und 10 sind Fehlzeiten bei Leistungsnachweisen nur mit ärztlichen Bescheinigungen (Krankmeldungen) zu entschuldigen.
Anträge auf Beurlaubungen aus privaten Gründen (max. 2 Tage) wie Familienangelegenheiten, religiöse Feiertage, usw. werden schriftlich und rechtzeitig vor dem Termin des Beurlaubungswunsches an die Klassenleitung gestellt. Anträge auf Beurlaubung über 2 Tage hinaus oder unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden (Beantragung spätestens 4 Wochen im Voraus). Eine Beurlaubung direkt vor oder direkt nach Ferien zur Verlängerung der Ferien ist laut § 3 VOGSV nicht möglich.
Schulplaner (Sek. I) / Mitteilungsheft (Grundstufe)
Entschuldigungen / Beurlaubungen
- Die Schülerinnen und Schüler führen einen Schulplaner (Sekundarstufe) bzw. ein Mitteilungsheft (Grundstufe). Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen / Lehrkräfte informieren sich darin gegenseitig. Mitteilungen werden wechselseitig unterschrieben. Die Schülerinnen und Schüler haben den Schulplaner / das Mitteilungsheft jeden Unterrichtstag bei sich!
- Der Schulplaner / das Mitteilungsheft ist ein Dokument. Die Aufbewahrungspflicht liegt bei den Schülerinnen / Schülern und Eltern.
- Der Schulplaner / das Mitteilungsheft ist bis zum Ende eines jeden Schuljahres vollständig aufzubewahren und der unterrichtenden Lehrkraft auf Verlangen vorzulegen. Es dürfen keine Seiten entfernt werden.
- a) (Grundstufe) Versäumt ein Schüler / eine Schülerin den Unterricht, so informieren die Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn über Mitschülerinnen / Mitschüler – oder im Notfall über das Sekretariat – die Klassenleitung. Bei längerer Abwesenheit muss spätestens am fünften Unterrichtstag eine schriftliche Bitte um Entschuldigung bei der Klassenleitung bzw. im Sekretariat vorliegen.
b) (Sekundarstufe) Versäumt eine Schülerin / ein Schüler den Unterricht, so sollen die Erziehungsberechtigten am selben Tag die Klassenleitung informieren, möglichst per Mail, ggf. per Mail über das Sekretariat (bitte nicht per Telefon!). Bei längerer Abwesenheit muss spätestens am fünften Unterrichtstag eine schriftliche Bitte um Entschuldigung bei der Klassenleitung bzw. im Sekretariat vorliegen.
- Alle Entschuldigungen für krankheitsbedingte Fehlzeiten werden chronologisch im Schulplaner / im Mitteilungsheft eingetragen. Entschuldigungen auf Einzelblättern werden nicht akzeptiert. Ärztliche Bescheinigungen und Atteste werden eingeklebt.
- Die Entschuldigungen müssen folgende Angaben enthalten und können bei nicht ausreichender Begründung abgelehnt werden:
• Zeitdauer des Unterrichtsversäumnisses
(erster und letzter Tag)
• Grund des Unterrichtsversäumnisses
• Datum und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- Grundsätzlich ist eine begründete Bitte um Entschuldigung der Klassenleitung und allen Fachlehrerinnen / -lehrern, bei denen Unterricht versäumt wurde, zum ersten möglichen Termin zum Abzeichnen vorzulegen, spätestens aber eine Woche nach der Rückkehr in die Schule. Später vorgelegte oder nicht abgezeichnete Entschuldigungen werden nicht mehr anerkannt und als unentschuldigte Fehlzeiten ins Zeugnis eingetragen.
- Insbesondere für die Sekundarstufe gilt: Mit der Wahl der Schule erklären sich die Erziehungsberechtigten und jede Schülerin / jeder Schüler bereit, sich an die Schulordnung, das Schulprogramm und an das pädagogische Konzept der Mornewegschule zu halten!
Verabschiedet von der Schulkonferenz am 12.03.2019