Aktuelles
Beschulung in der letzten Schulwoche vor Weihnachten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 bis Freitag, dem 18.12.2020 gelten folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Die Kinder nehmen dann von zu Hause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule mit, ob ihr Kind an allen drei Tagen am Distanzlernen oder am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzlernen ist nicht möglich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten für das Distanzlernen geeignete Aufgaben von den Lehrkräften mit nach Hause.
Das ausführliche Elternschreiben des Kultusministers können Sie hier einsehen.
Wohin kommt mein Kind nach der 4. Klasse?
Wie geht es nach der Grundschule weiter?
Gewöhnlich findet jeden November eine Informationsveranstaltung für die Eltern mit Kindern in der 4. Klasse statt. Auf diesen Veranstaltungen werden der Übergang von der 4. in die 5. Klasse, die einzelnen Bildungsgänge und Schulformen, deren Anforderungen und Aussichten erläutert. Leider musste die diesjährige Veranstaltung aufgrund der Coronapandemie entfallen und auch Ersatzangebote zur persönlichen Beratung waren leider nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Aus diesem Grund hat das Hessische Kultusministerium nun eine Übersicht erstellt, in welcher alle wichtigen Informationen zu Schulformen, Schulwechsel und Schulwahl, Grundlagen für den Unterricht, rechtlichen Grundlagen und viele weitere Inhalte übersichtlich zusammengefasst werden.
Download der Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule:
Erkrankungen schnell und richtig mitteilen
Neue E-Mail-Adresse
Zwecks besserer Übersicht und noch kürzerer Reaktionszeiten bitten wir Sie, zukünftig eventuelle Erkrankungen Ihrer Kinder möglichst zeitnah per E-Mail mitzuteilen unter:
Krankmeldung.Mornewegschule(at)darmstadt.de
Unabhängig von Ihrer Meldung sollten erkrankte Kinder selbstverständlich der Schule fernbleiben, um niemanden anzustecken sowie sich selbst möglichst schnell und vollständig zu erholen. Außerdem bitten wie Sie, auch weiterhin den aktualisierten Hygieneplan zu beachten.
Vielen Dank
Besuch beim Hofgut Oberfeld der 3c
Die Hühner hatten großen Appetit und haben ordentlich zugepickt.
Die Kartoffeln wurden ausgegraben und umgehend in leckere Ofenkartoffeln verwandelt. So kamen alle kulinarisch auf ihre Kosten.
Schuljahresstart 2020/21
Organisation des neuen Schuljahres
Liebe Eltern,
nach den Sommerferien starten wir wie alle Schulen in Hessen wieder mit der Regelbeschulung in allen Klassen und Jahrgängen. Dies bedeutet die Aufhebung des Abstandsgebots in den Klassenzimmern, wie sie auch schon aktuell für die Grundstufe gilt.
Weiterhin werden aber bestimmte Hygienemaßnahmen notwendig sein:
- Händehygiene,
- Vermeidung körperlicher Kontakte,
- Lüften,
- das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume,
- Reinigung im Schulgebäude,
- ...
Der Corona-Hygieneplan für Schulen soll rechtzeitig zum Schuljahresbeginn aktualisiert vorliegen.
Die Schulpflicht gilt weiterhin; eine Aufhebung der Präsenzpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attests im Sinne der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus möglich. Im Attest muss die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestätigt werden. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler, die selbst gefährdet sind oder die mit einer solchen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dann durch eine Zuschaltung von zuhause am Unterricht in ihrer Klasse teilnehmen können.
Es hilft uns in unseren Planungen, wenn Sie uns im Falle einer vorliegenden Gefährdung das entsprechende Attest so schnell wie möglich zukommen lassen.
Alle diese Regelungen gelten natürlich nur unter der Voraussetzung, dass das Infektionsgeschehen dies so zulässt.
Es grüßt Sie herzlich
Ulrike Mertins
Downloads & weitere Informationen:
- Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten zur Organisation des neuen Schuljahres auf der Seite des HKM
- Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten zur Organisation des neuen Schuljahres (Download)
- Schreiben zur Organisation des Schuljahresstarts 2020/2021 auf der Seite des HKM
- Aktuelle Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Hessischen Landesregierung
- Konsolidierte Lesefassung (Stand:22. Juni 2020) der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung desCorona-Virus vom 13. März 2020 (Download)
Liebe Eltern der Vorklasse und der Jahrgangsstufe 1 bis 4,
ab Montag, den 22.06.2020, findet für Ihre Kinder wieder Unterricht im Klassenverband zu den bekannten regulären Unterrichtszeiten statt.
Das Angebot der Notbetreuung entfällt. Die Grundschulbetreuung durch den ASB findet bis längsten 14:30 Uhr statt.
Ein ausführliches Informationsschreiben geht Ihnen über Ihre Kinder am Montag, bzw. am Dienstag zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Mertins
Bitte beachten Sie ebenfalls das Schreiben unseres Hessischen Kultusministers, Prof. Dr. R. Alexander Lorz, auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums bzw. hier zum Download.
Schulsozialarbeit - KOMM
Geänderte E-Mail-Adressen
KOMM ist ein Angebot im Rahmen der Schulsozialarbeit in Darmstadt.
Wir wollen erreichen, dass Kinder und Jugendliche ihre Schule als Lern- und Lebensort annehmen und sich dort wohlfühlen. Wir bieten Schülern/-innen, Eltern und Lehrkräften unsere Unterstützung vor allem an durch:
- Situationsklärung,
- Beratung und
- Vermittlung von Hilfen.
Bitte beachten Sie unsere aktuellen Kontaktdaten auf unserem Flyer.
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und liebe Kinder,
ab dem 02.06.2020 werden alle Grundschulklassen (Jahrgänge 1-4) in Gruppen beschult. In der Tabelle entnehmen Sie bitte die Präsenzzeiten der jeweiligen Gruppen.
Vorklasse: Präsenzpflicht immer dienstags und mittwochs von 8.00 - 10.30 Uhr.
Unterrichtszeiten: Jahrgänge 1 und 3: 8.10 - 10.40 Uhr
Jahrgänge 2 und 4: 8.20 - 10.50 Uhr
Klassen- bzw. Gruppeneinteilung
1.6. Montag | Pfingstmontag (Feiertag) |
2.6. Dienstag | Gruppe 1 + Vorklasse |
3.6. Mittwoch | Gruppe 1 + Vorklasse |
4.6. Donnerstag | Gruppe 2 |
5.6. Freitag | Gruppe 2 |
8.6. Montag | Gruppe 1 |
9.6. Dienstag | Gruppe 1 + Vorklasse |
10.6. Mittwoch | Gruppe 2 + Vorklasse |
11.6. Donnerstag | Fronleichnam (Feiertag) |
12.6. Freitag | beweglicher Ferientag |
15.6. Montag | Gruppe 2 |
16.6. Dienstag | Gruppe 1 + Vorklasse |
17.6. Mittwoch | Gruppe 1 + Vorklasse |
18.6. Donnerstag | Gruppe 2 |
19.6. Freitag | Gruppe 2 |
03.07.2020:
Zeugnisausgabe = Unterrichtsende für alle Grundschüler/ -innen: 10.10 Uhr
Informationen zum nächsten Schritt der Schulöffnung
ab dem 02.06.2020
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und liebe Kinder,
ab dem 02.06.2020 werden planmäßig wieder alle Jahrgänge der Grundschule in den Präsenzunterricht zurückkehren. Ihre Kinder werden tageweise beschult. Bitte beachten Sie den Plan der Klassenlehrkraft, der Ihnen in den nächsten Tagen zugeschickt wird.
Aufgrund der Hygienevorschriften und der Abstandsregelung ist ein Unterricht in Klassenstärke nicht erlaubt. Daher müssen die Klassen in Gruppen aufgeteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Mertins
Schulleiterin
Informationen zum nächsten Schritt der Schulöffnung
ab dem 18.05.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie aus der Presse zu entnehmen war, starten ab dem 18.05.2020 weitere Jahrgänge wieder mit Unterricht in der Schule.
Aufgrund der Hygienevorschriften und der Abstandsregelung ist ein Unterricht in Klassenstärke nicht erlaubt. Daher müssen die Klassen in Gruppen aufgeteilt werden.
In der Grundschule beginnt der Präsenzunterricht zuerst für den 4. Jahrgang. Dieser findet täglich von 8.00 - 11.30 Uhr statt. Ab dem 02.06.2020 ist der Unterricht für die Jahrgänge 1-3 und der Vorklasse geplant. Weitere Informationen folgen.
Ausführlichere Informationen gehen Ihnen per Post zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Mertins
Schulleiterin
Ausdehnung der Notbetreuung auf die Osterferien
Liebe Eltern,
mit Schreiben vom 28.03.2020 hat das hessische Kultusministerium verfügt, dass die Notbetreuung auf die Ferien ausgedehnt wird.
Die bisherigen Kriterien gelten auch für eine Notbetreuung an den Wochentagen in den Osterferien.
Die Ausweitung betrifft aber auch ab dem 04.04.2020 bis zum 19.04.2020 die Wochenenden und die Feiertage. Der Anspruch auf eine Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen ist allerdings beschränkt auf Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste.
Folgende weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig zeitgleich im Einsatz
- die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gemäß Antragsformular erfüllen.
Bitte melden Sie den Bedarf wie gehabt unter mertins.mornewegschule(at)gmx.de.
Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie über die oben angegebene Mailadresse oder hier zum direkten Download.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ulrike Mertins
Schulleiterin
Bitte beachten Sie außerdem:
- Informationen des Hessisches Kultusministerius sowie dort speziell:
- Ergänzende Informationen auf unserer Homepage sowie ältere Beiträge weiter unten.
Lockerung der Kriterien für die Notbetreuung
Das Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration hat die Kriterien für Notbetreuung von Kindern gelockert. Die aktualisierte Liste finden sie auf unserer Homepage und unter den Mittilungen des Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration zum Umgang mit Corona in Schulen.
Sollten diese Kriterien auf Sie zutreffen und Sie die Notbetreuung nutzen wollen, teilen Sie uns dies bitte vorab per E-Mail mit, E-Mail-Adresse: mertins.mornewegschule(at)gmx.de
Weitere aktuelle Informationen der hessischen Landesregierung finden Sie hingegen unter: Coronavirus SARS-CoV-2
Schulinterne Veranstaltungen entfallen.
Die Mornewegschule bleibt vorerst geschlossen!
Aufgrund der aktuellen Lage bzw. zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit werden mehrere Veranstaltungen, darunter Elternsprechabende und -gespräche, entfallen oder zumindest auf einen Termin nach den Osterferien verschoben. Dies betrifft auch den Elternsprechabend des Jahrgangs 6, der originär am Dienstag, den 24.04.2020, hätte stattfinden sollen. Sämtliche schulischen Termine bis nach den Osterferien werden abgesagt, auch die Schulkonferenz.
Ebenso entfallen bis zum Ende dieses Schuljahres alle außerschulischen Veranstaltungen, darunter Klassenfahren, Wanderungen, Ausflüge und die Bundesjugendspiele.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Woche telefonisch (06151/133418) oder per E-Mail zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte besuchen Sie uns momentan nicht vor Ort.
Hessen schließt Schulen - Einstellung des regulären Schulbetriebs Umgang mit Corona |
Liebe Eltern,
hier nun die angekündigten konkreten Informationen zur weiteren Vorgehensweise.
Am Montag, den 16.03.2020, haben Ihre Kinder in der Zeit von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr die Möglichkeit, die Schulbücher, Arbeitshefte, weitere Materialien und persönliche Besitztümer aus der Schule zu holen. Dazu melden sie sich bei den Klassenleitungen in ihrem Klassenraum.
Auch Sie als Eltern haben die Möglichkeit, noch kurz mit den Klassenleitungen zu sprechen. Danach ist die Schule für die Öffentlichkeit geschlossen.
Die Lehrkräfte werden bis Freitag Arbeitspläne erarbeiten. Diese Arbeitspläne können Sie ab Freitag in einem eigens eingerichteten Downloadbereich auf der Homepage herunterladen. Ebenso werden die Klassenleitungen diese Arbeitspläne per Email an die Klassenelternvertreter mit der Bitte um Weiterverteilung schicken.
Im Laufe des Montags werden alle Eltern, die in den "besonderen Berufsgruppen" tätig sind, bezüglich der Notbetreuung der Klassenstufen 1 bis 6 genauer informiert.
Bitte denken Sie an die Meldung bis Montag 10 Uhr ausschließlich über die Mailadresse mertins.mornewegschule(at)gmx.de.
Die Betreuung beginnt dann ab Dienstag, 17.03.2020. Die Jahrgänge 1 und 2 können von 8:00 Uhr bis 11:40 Uhr betreut werden, die Jahrgänge 3 bis 6 von 8:00 Uhr bis 13 Uhr. Eine Klärung mit dem ASB als Träger der Betreuenden Grundschule und der Ganztagsschule steht noch aus. Informationen folgen.
Das Sekretariat ist ab Montag in der Kernzeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Herzliche Grüße
Ulrike Mertins
Liebe Eltern,
den Medien haben Sie es bestimmt schon entnommen, dass ab Montag, den 16.03.2020, der reguläre Schulbetrieb eingestellt wird.
Schulleitung, Sekretariat und Lehrkräfte sind dennoch in der Schule um die angekündigte Notbetreuung zu organisieren. Diese Notbetreuung ist für die Eltern gedacht, die "besonderen Berufsgruppen" angehören, z.B. Pflege- oder Klinikpersonal, Polizei, etc.
Um diese Notbetreuung ab Dienstag sicherzustellen, benötigen wir Ihre Rückmeldung. Bitte melden Sie sich bis Montag 12 Uhr per Mail mit Nennung Ihres Arbeitgebers unter mertins.mornewegschule(at)gmx.de bei mir. Die Emailadresse ist extra dafür eingerichtet, damit mich Ihre Rückmeldung auch am Wochenende problemlos erreicht.
Mit heutigem Stand wird der 20.04.2020 der erste Schultag sein.
Weitere Informationen werden wir in Bälde über unsere Homepage geben. Bitte informieren Sie sich regelmäßig dort. Nur dort erhalten Sie die richtigen Informationen und Hinweise.
Für Rückfragen und bei Klärungsbedarf stehe ich Ihnen unter mertins.mornewegschule(at)gmx.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Mertins
Schulleiterin
Schulbesuch am Montag, den 16.03.2020 |
Die Schüler/-innen sind nicht verpflichtet am kommenden Montag die Schule zu besuchen.
In der Zeit von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr dürfen die Schüler/-innen ihre Schulbücher, Arbeitshefte, weitere Materialien und persönliche Besitztümer aus der Schule holen. Dazu melden sie sich bei den Klassenleitungen in ihrem Klassenraum.
Auch Sie als Eltern haben die Möglichkeit, noch kurz mit den Klassenleitungen zu sprechen. Danach ist die Schule für die Öffentlichkeit geschlossen.
Notbetreuung ab Dienstag, den 17.03.2020 |
Nur wenn alle Erziehungsberechtigten des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Personengruppen gehört, darf das Kind an der Notbetreuung teilnehmen:
- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
- Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen
- Angehörige von Feuerwehren
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
- Bedienstete von Rettungsdiensten
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
- Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
- Altenpflegerinnen und Altenpflege
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
- Ärztinnen und Ärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Desinfektorinnen und Desinfektoren
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebammen
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
- Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
- Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
- Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Alle anderen Kinder erscheinen bitte nicht in der Schule!
Im Laufe des Montags werden alle Eltern, die in den „besonderen Berufsgruppen“ tätig sind, bezüglich der Notbetreuung der Jahrgänge 1 bis 6 genauer informiert. Für die höheren Jahrgänge ist keine Notbetreuung vorgesehen.
Bitte denken Sie an die Meldung bis Montag, 10 Uhr. Die Meldung erfolgt ausschließlich über die E-Mail-Adresse: mertins.mornewegschule(at)gmx.de.
Die Betreuung beginnt dann ab Dienstag, 17.03.2020. Die Jahrgänge 1 und 2 können von 8:00 Uhr bis 11:40 Uhr betreut werden, die Jahrgänge 3 bis 6 von 8:00 Uhr bis 13 Uhr.
Eine Klärung mit dem ASB als Träger der Betreuenden Grundschule und der Ganztagsschule steht noch aus. Informationen folgen.
ACHTUNG: Die Notbetreuung ist dennoch nicht möglich, falls Ihr Kind |
- Krankheitssymptome aufweist,
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind oder
- sich in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) informiert über das neue Coronavirus SARS-CoV-2 |
Aktuelle Informationen der hessischen Landesregierung finden Sie unter: Coronavirus SARS-CoV-2